Teilnahmebedingungen 2021-10-23T12:27:45+00:00

Teilnahmebedingungen für die „Kickstart Academy 2018“ des Venture Club Münster e.V.

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmer des Wettbewerbs „Kickstart Academy 2018“ des Venture Club Münster e.V. (nachfolgend auch „VCM“) vom 20.10.2018 bis 12.01.2019 in Münster (nachfolgend „Veranstaltung“ und/oder „Kickstart Weekend “). Mit der Anmeldung zur Veranstaltung bestätigt der Teilnehmer, dass er die folgenden Teilnahmebedingungen sorgfältig gelesen hat und deren Inhalten ausdrücklich zustimmt, alle hierin genannten Rechte und Pflichten befolgt/einräumt/überträgt. Die Teilnahmebedingungen erlangen aufschiebend bedingt erst dann Geltung für den Teilnehmer, wenn der VCM dem Teilnehmer die Teilnahme an der Kickstart Academy ausdrücklich bestätigt hat.

1. Anmeldung und Teilnahmeberechtigung

Der Teilnehmer meldet sich über das Anmeldeformular der Website www.kickstart-academy.de/zusage/ zur Kickstart Academy an. Der Teilnehmer muss volljährig sein, also mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Erfolgreiche Anmeldungen sowie die Zulassung zur Veranstaltung wurden dem Teilnehmer durch den VCM zuvor per E-Mail mitgeteilt und bestätigt. Der Teilnehmer erlangt durch die Zusage weder Anspruch auf die Teilnahme an der Kickstart Academy noch sonst einen irgendwie gearteten Anspruch gegen den VCM. Ferner behält sich der VCM das Recht vor, Anmeldungen bzw. einen Teilnehmer ohne Angabe von Gründen jederzeit abzulehnen.

2. Einwilligung zur Nutzung/Weitergabe persönlicher Daten

Unter Verweis auf die Datenschutzerklärung der Veranstaltung „Kickstart Academy 2018“ des Venture Club Münster e.V. erklärt er mit Annahme dieser Teilnahmebedingungen, dass er die Datenschutzerklärung gelesen hat und akzeptiert diese ebenfalls hiermit.

3. Foto- und Filmaufnahmen

Der VCM wird im Rahmen der Veranstaltung selbst und/oder durch Dritte (insbesondere Print- Fernseh- oder Bild-Medien) Bild-, Ton- und/oder Filmaufnahmen erstellen bzw. erstellen lassen. Diesbezüglich verweisen wir auf die Datenschutzerklärung der Veranstaltung „Kickstart Academy 2018“ des Venture Club Münster. Er erklärt mit der Annahme dieser Teilnahmebedingungen, dass er die Datenschutzerklärung gelesen hat und akzeptiert diese hiermit. Ferner gibt er dadurch sein Einverständnis, dass von ihm Bild-,Ton- und/oder Filmaufnahmen erstellt werden und diese verarbeitet und veröffentlicht werden.

Der Teilnehmer verzichtet in diesem Zusammenhang auf die Geltendmachung von aktuellen und/oder künftigen Ansprüchen, die im Zusammenhang mit (einer Verletzung) seiner/seinen Rechte(n) an den genannten Bild-, Ton- und/oder Filmaufnahmen (insbesondere Persönlichkeits- und gewerbliche Schutzrechte) bestehen, gegen jeden, der diese entgeltlich und/oder unentgeltlich verbreitet.

4.Verhaltensregeln/Teilnehmerausschluss

Der Teilnehmer hat im Rahmen der Veranstaltung alle einschlägigen Gesetze und sonstigen Vorschriften insbesondere auch diese Teilnahmebedingungen einzuhalten. Der Teilnehmer darf auf der Veranstaltung selbst oder im Zusammenhang mit dieser insbesondere keine Inhalte erstellen, die gesetzeswidrig oder in sonstiger Weise anstößig sind.

Der VCM wird im Rahmen der Veranstaltung von dem Teilnehmer Daten, Informationen und/oder Feedback zu den erstellten Ideen, Lösungen und Ergebnissen erheben. Die Teilnehmer dürfen während der Erarbeitung der Lösungen und Ergebnissen oder bei der Mitarbeit an spezifischen Sachen lediglich eigene Ideen und Rechte einbringen. Es dürfen keine durch Rechte Dritter geschützten Inhalte und Ideen verwendet werden.

Der VCM, seine Mitarbeiter und ihre gesetzlichen Vertreter sowie ggf. ihre Erfüllungsgehilfen üben im Rahmen der gesamten Veranstaltung das Hausrecht aus und sind gegenüber dem Teilnehmer weisungsbefugt. Ferner behält sich der VCM vor, bei grobem Verstoß gegen die Verhaltensregeln (auch nachträglich) den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

5. Anreise/Reisekosten

Die Anreise und/oder die Verpflegung des Teilnehmers zu/auf der Veranstaltung liegen in seinem alleinigen Verantwortungsbereich. Der VCM haftet ausdrücklich nicht für Schäden, die dem Teilnehmer auf der Anreise zur Veranstaltung durch ihn selbst und/oder durch Dritte zugefügt werden bzw., die er auf der Anreise erleidet. Eine Erstattung von Reise- oder sonstigen Nebenkosten durch den VCM erfolgt nicht. Ein Teil der Verpflegung an den Veranstaltungstagen wird kostenfrei durch den VCM sichergestellt.

6. Bewertung/Prämierung

Der VCM stellt für die ersten bis dritten Plätze der Sieger der Veranstaltung jeweils einen Preis, der noch unbestimmt bleibt, zur Verfügung.

Der/die Gewinner wird/werden am Ende der Veranstaltung durch eine Fachjury, bestehend aus Mitgliedern des VCM, der Sponsoren und/oder sonstigen Dritten ermittelt. Objektive und subjektive Gesichtspunkte können dabei Grundlage für die Bewertung sein. Kriterien der Bewertung und ggf. gesonderte Bestimmungen werden vom Veranstalter und der Jury vor Beginn der Wettbewerbszeit kommuniziert. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Bewertung und Prämierung besteht in keinem Fall. Eine jederzeitige Verweigerung oder Beendigung der Bewertung und Prämierung ohne Angabe von Gründen behält sich der VCM ausdrücklich vor. In keinem Fall ist der Teilnehmer berechtigt, Bewertungskriterien zu ändern und/oder einen Rechtsanspruch auf Prämierung gegen den VCM oder sonstige Dritte zu erheben. Die Bewertung der Ergebnisse und Lösungen, die der Teilnehmer auf der Veranstaltung entwickelt, liegt im alleinigen Ermessen der Fachjury und/oder des VCM.

7. Haftung

Der VCM, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Mitglieder haften den Teilnehmern gegenüber nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, gleich aus welchem Rechtsgrund. Für den Fall einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt diese Haftungsbeschränkung nicht. Die Haftung des VCM bei einfacher Fahrlässigkeit ist beschränkt auf die typischerweise bei Veranstaltungen der vorliegenden Art auftretenden und vorhersehbaren Schäden, soweit es sich bei der Verletzung um eine vertragswesentliche Pflicht handelte. Weiterhin gilt die Haftungsbeschränkung nicht, soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus sonstigen Gründen zwingend begründet ist. Der VCM ist berechtigt, jederzeit Änderungen an der Veranstaltung vorzunehmen, die Veranstaltung abzubrechen oder im Vorfeld abzusagen. Ein Schadensersatzanspruch des Teilnehmers gegen den VCM besteht in diesem Falle nicht. Der VCM haftet gegenüber dem Teilnehmer nicht für mittelbare und/oder Folgeschäden, die aus einer erstmaligen Schadenszufügung resultieren.

8. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Diese Teilnahmebedingungen und die daraus entstehenden Rechtsbeziehungen zwischen den Teilnehmern und dem VCM und/oder den Sponsoren unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Münster, Westf.